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Jahresstipendien für Graduierte

Ziel
Jahresstipendien können für ein weiterführendes Studium oder eine wissenschaftliche oder künstlerische Fortbildung an allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland vergeben werden.

Der Aufenthalt an einer deutschen Hochschule kann folgenden Zwecken dienen:

  • Studium mit Abschluss in Deutschland (z.B. Diplom oder Promotion)
  • Aufbau- oder Vertiefungsstudium ohne Abschluss in Deutschland
  • Forschung für einen Abschluss im Heimatland
  • Forschung ohne Abschluss

Laufzeit
Jahresstipendien werden für die Dauer von 10 oder 12 Monaten vergeben. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die Laufzeiten der Stipendien betragen

  • Nordafrika/Nahost, Afrika südlich der Sahara:
    12 Monate: 1. Oktober bis 30. September bzw. 1. April bis 31. März

Stipendienleistungen
Es wird eine monatliche Stipendienrate gezahlt, deren Höhe sich nach dem Ausbildungsstand des Stipendiaten richtet (DM 1.150,-/Euro 587,99; DM 1.325,-/Euro 677,46; DM 1.475,-/Euro 754,16 oder DM 1.800,-/Euro 920,33), sowie eine Studien- und Forschungsbeihilfe und, je nach Fall, Beihilfen zur Berücksichtigung der familiären Situation und für Reise- und Gepäckkosten sowie Krankenversicherung. Ab 1. Januar 2002 werden alle Beträge in Euro-Gegenwert ausgezahlt.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Bewerben können sich jüngere Akademiker aller wissenschaftlichen Fachrichtungen sowie der Fächer Musik und Bildende Kunst. Bewerber, die sich nach ihrem Abschlussexamen in ihrem Heimatland längere Zeit nicht wissenschaftlich betätigt haben, können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
  • Das Höchstalter liegt bei 32 Jahren zu Beginn des Stipendienaufenthalts (an Musikhochschulen eventuell niedriger).
  • Bewerber dürfen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr bereits im Gastland Deutschland aufhalten.
  • Bewerber sollten sich bereits um die Betreuungszusage eines Hochschullehrers in Deutschland bemüht haben und diese Zusage möglichst schon mit den Bewerbungsunterlagen einreichen.

Besonderheiten
Für Bewerber der Fachrichtungen Musik, Bildende Kunst, Film, Design sowie Medizin gibt es gesonderte Merkblätter, die bei der deutschen Auslandsvertretung erhältlich sind.

Bei Medizinern gilt - besonders bei einer Tätigkeit als Gastarzt - als Hochschulabschlussexamen ein Äquivalent zur deutschen Approbation. Kandidaten aus den medizinischen Fachrichtungen sollten also den Nachweis einer mindestens siebenjährigen fachlichen Ausbildung und der Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Heimatland des Bewerbers erbringen können. DAAD-Stipendien werden ausschließlich für medizinische Vertiefungsstudien vergeben, nicht jedoch für eine Facharztausbildung.

Bewerbungstermin
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und über den genauen Termin für deren Abgabe. Sie informieren auch über den Termin der Vorauswahl; er liegt in der Regel ein- bis eineinhalb Jahre vor Stipendienbeginn.

Bewerbungsort
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind. Bewerbungen direkt beim DAAD sind nicht möglich.

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