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Jahresstipendien für Graduierte
Ziel
Jahresstipendien können für ein weiterführendes Studium
oder eine wissenschaftliche oder künstlerische Fortbildung
an allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland vergeben werden.
Der Aufenthalt an einer deutschen Hochschule
kann folgenden Zwecken dienen:
- Studium mit Abschluss in Deutschland
(z.B. Diplom oder Promotion)
- Aufbau- oder Vertiefungsstudium ohne
Abschluss in Deutschland
- Forschung für einen Abschluss im
Heimatland
- Forschung ohne Abschluss
Laufzeit
Jahresstipendien werden für die Dauer von 10 oder 12 Monaten
vergeben. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen
möglich.
Die Laufzeiten der Stipendien betragen
- Nordafrika/Nahost, Afrika südlich
der Sahara:
12 Monate: 1. Oktober bis 30. September bzw. 1. April bis 31.
März
Stipendienleistungen
Es wird eine monatliche Stipendienrate gezahlt, deren Höhe
sich nach dem Ausbildungsstand des Stipendiaten richtet (DM 1.150,-/Euro
587,99; DM 1.325,-/Euro 677,46; DM 1.475,-/Euro 754,16 oder DM 1.800,-/Euro
920,33), sowie eine Studien- und Forschungsbeihilfe und, je nach
Fall, Beihilfen zur Berücksichtigung der familiären Situation
und für Reise- und Gepäckkosten sowie Krankenversicherung.
Ab 1. Januar 2002 werden alle Beträge in Euro-Gegenwert ausgezahlt.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bewerben können sich jüngere
Akademiker aller wissenschaftlichen Fachrichtungen sowie der Fächer
Musik und Bildende Kunst. Bewerber, die sich nach ihrem Abschlussexamen
in ihrem Heimatland längere Zeit nicht wissenschaftlich betätigt
haben, können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
- Das Höchstalter liegt bei 32 Jahren
zu Beginn des Stipendienaufenthalts (an Musikhochschulen eventuell
niedriger).
- Bewerber dürfen sich zum Zeitpunkt
der Antragstellung nicht länger als ein Jahr bereits im Gastland
Deutschland aufhalten.
- Bewerber sollten sich bereits
um die Betreuungszusage eines Hochschullehrers in Deutschland
bemüht haben und diese Zusage möglichst schon mit den
Bewerbungsunterlagen einreichen.
Besonderheiten
Für Bewerber der Fachrichtungen Musik, Bildende Kunst, Film,
Design sowie Medizin gibt es gesonderte Merkblätter, die bei
der deutschen Auslandsvertretung erhältlich sind.
Bei Medizinern gilt - besonders bei einer
Tätigkeit als Gastarzt - als Hochschulabschlussexamen ein Äquivalent
zur deutschen Approbation. Kandidaten aus den medizinischen Fachrichtungen
sollten also den Nachweis einer mindestens siebenjährigen fachlichen
Ausbildung und der Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen
Berufs im Heimatland des Bewerbers erbringen können. DAAD-Stipendien
werden ausschließlich für medizinische Vertiefungsstudien
vergeben, nicht jedoch für eine Facharztausbildung.
Bewerbungstermin
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren
im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die einzureichenden
Bewerbungsunterlagen und über den genauen Termin für deren
Abgabe. Sie informieren auch über den Termin der Vorauswahl;
er liegt in der Regel ein- bis eineinhalb Jahre vor Stipendienbeginn.
Bewerbungsort
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren
im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die Stelle, bei
der die Bewerbungen einzureichen sind. Bewerbungen direkt beim DAAD
sind nicht möglich.
Download
als PDF-Dokument (13 K)

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