|
Kooperative Promotion (Sandwich-Förderung)
im Jahresstipendien-Programm
Ziel
Im Rahmen des Jahresstipendien-Programms (siehe dort) werden Doktoranden
aus Entwicklungsländern, an deren Universitäten eine Promotion
möglich ist, von deutschen und ausländischen Wissenschaftlern
betreut. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Programms, die beteiligten
Wissenschaftler und deren Institute zu einer engen Kooperation zu
veranlassen. Die Promotion erfolgt an der heimatlichen Hochschule.
Laufzeit
1 bis maximal 2 Jahre
Stipendienleistungen
Es wird eine monatliche Stipendienrate gezahlt, deren Höhe
sich nach dem Ausbildungsstand des Stipendiaten richtet (DM 1.325,-/Euro
677,46 oder DM 1.800,-/Euro 920,33). Unter bestimmten Voraussetzungen
können zusätzliche Beihilfen gewährt werden, insbesondere
zur Berücksichtigung der familiären Situation, für
Reise- und Gepäckkosten und Krankenversicherung sowie für
Reisekosten der betreuenden Hochschullehrer.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Graduierte aus Entwicklungsländern,
die eine Promotion anstreben. Der Abschluss im Heimatland sollte
nach Möglichkeit bereits zur Promotion berechtigen.
Das Höchstalter liegt bei 36 Jahren zu Beginn des Stipendienaufenthalts.
Bewerber ergänzen die ausführliche
und präzise Darlegung des Forschungsvorhabens durch einen mit
beiden Betreuern - im Heimatland und in Deutschland - abgesprochenen
Arbeits- und Zeitplan.
Besonderheiten
Hauptmerkmal des Programms der Kooperativen Promotion ist der individuelle
Zuschnitt des Promotionsverfahrens bei einer möglichst großen
Flexibilität für die Festlegung des Beginns der einzelnen
Förderungsphasen und ihrer Dauer.
Dabei kann nach folgendem Schema verfahren
werden:
- Reise des deutschen Hochschullehrers
ins Heimatland des künftigen Doktoranden (Erstellung eines
gemeinsamen, von dem ausländischen und dem deutschen Doktorvater
unterzeichneten Protokolls, mit der Angabe des Dissertationsthemas,
der vorgesehenen Arbeitsschritte und ihrer Dauer)
- Vorbereitung der Promotion im Heimatland
(Materialsammlung, Feldforschung) ohne Förderung durch den
DAAD
- Studium an der deutschen Hochschule
(1 bis maximal 2 Jahre)
- ggf. Besuch des ausländischen,
mitbetreuenden Doktorvaters am deutschen Institut (Verlaufskontrolle,
Stärkung der Institutsbindungen)
- Abschluss der Dissertation im Heimatland
(ohne Finanzierung durch den DAAD)
- Reise des deutschen Doktorvaters
(letzte Korrekturen, Teilnahme an der Prüfung als "external
examiner").
Bewerbungstermin
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren
im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die einzureichenden
Bewerbungsunterlagen und über den genauen Termin für deren
Abgabe.
Bewerbungsort
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland (Anschrift ) und die DAAD-Außenstellen informieren
im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die Stelle, bei
der die Bewerbungen einzureichen sind.
Download
als PDF-Dokument (12 K)

|