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Kooperative Promotion (Sandwich-Förderung) im Jahresstipendien-Programm

Ziel
Im Rahmen des Jahresstipendien-Programms (siehe dort) werden Doktoranden aus Entwicklungsländern, an deren Universitäten eine Promotion möglich ist, von deutschen und ausländischen Wissenschaftlern betreut. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Programms, die beteiligten Wissenschaftler und deren Institute zu einer engen Kooperation zu veranlassen. Die Promotion erfolgt an der heimatlichen Hochschule.

Laufzeit
1 bis maximal 2 Jahre

Stipendienleistungen
Es wird eine monatliche Stipendienrate gezahlt, deren Höhe sich nach dem Ausbildungsstand des Stipendiaten richtet (DM 1.325,-/Euro 677,46 oder DM 1.800,-/Euro 920,33). Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Beihilfen gewährt werden, insbesondere zur Berücksichtigung der familiären Situation, für Reise- und Gepäckkosten und Krankenversicherung sowie für Reisekosten der betreuenden Hochschullehrer.

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Graduierte aus Entwicklungsländern, die eine Promotion anstreben. Der Abschluss im Heimatland sollte nach Möglichkeit bereits zur Promotion berechtigen.
Das Höchstalter liegt bei 36 Jahren zu Beginn des Stipendienaufenthalts.

Bewerber ergänzen die ausführliche und präzise Darlegung des Forschungsvorhabens durch einen mit beiden Betreuern - im Heimatland und in Deutschland - abgesprochenen Arbeits- und Zeitplan.

Besonderheiten
Hauptmerkmal des Programms der Kooperativen Promotion ist der individuelle Zuschnitt des Promotionsverfahrens bei einer möglichst großen Flexibilität für die Festlegung des Beginns der einzelnen Förderungsphasen und ihrer Dauer.

Dabei kann nach folgendem Schema verfahren werden:

  • Reise des deutschen Hochschullehrers ins Heimatland des künftigen Doktoranden (Erstellung eines gemeinsamen, von dem ausländischen und dem deutschen Doktorvater unterzeichneten Protokolls, mit der Angabe des Dissertationsthemas, der vorgesehenen Arbeitsschritte und ihrer Dauer)
  • Vorbereitung der Promotion im Heimatland (Materialsammlung, Feldforschung) ohne Förderung durch den DAAD
  • Studium an der deutschen Hochschule (1 bis maximal 2 Jahre)
  • ggf. Besuch des ausländischen, mitbetreuenden Doktorvaters am deutschen Institut (Verlaufskontrolle, Stärkung der Institutsbindungen)
  • Abschluss der Dissertation im Heimatland (ohne Finanzierung durch den DAAD)
  • Reise des deutschen Doktorvaters (letzte Korrekturen, Teilnahme an der Prüfung als "external examiner").

Bewerbungstermin
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und über den genauen Termin für deren Abgabe.

Bewerbungsort
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift ) und die DAAD-Außenstellen informieren im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind.

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