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Bilateraler Wissenschaftleraustausch

Ziel
Förderung eines Forschungs- und Studienaufenthaltes.
Vortragsreisen und Kongressbesuche können nicht gefördert werden.

Laufzeit
Die Aufenthaltsdauer soll mindestens 14 Tage und höchstens 3 Monate betragen. Termin und Zweck des Aufenthaltes müssen vorab mit dem deutschen Gastinstitut abgestimmt werden.

Stipendienleistungen
Die Aufenthaltskosten der ausländischen Wissenschaftler übernimmt der DAAD, die Reisekosten müssen von der Partnerinstitution im Heimatland getragen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen
Eingeladen werden können ausländische promovierte Wissenschaftler aus Ländern, mit denen ein solcher Wissenschaftleraustausch im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen Vereinbarungen vorgesehen ist.

Je nach Zuständigkeit und förderungspolitischen Prioritäten der ausländischen Partner kann der Wissenschaftleraustausch in einzelnen Programmen auf bestimmte Institutionen und/oder Disziplinen begrenzt sein.

Bewerbungstermin
Nähere Informationen können bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und den DAAD-Außenstellen im Heimatland der Bewerber angefordert werden. Auch die zuständigen Regionalreferate der DAAD-Geschäftsstelle in Bonn geben hierzu Auskünfte.

Bewerbungsort
Nähere Informationen können bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und den DAAD-Außenstellen im Heimatland der Bewerber angefordert werden. Auch die zuständigen Regionalreferate der DAAD-Geschäftsstelle in Bonn geben hierzu Auskünfte.

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