| Bilateraler
Wissenschaftleraustausch
Ziel
Förderung eines Forschungs- und Studienaufenthaltes.
Vortragsreisen und Kongressbesuche können nicht gefördert
werden.
Laufzeit
Die Aufenthaltsdauer soll mindestens 14 Tage und höchstens
3 Monate betragen. Termin und Zweck des Aufenthaltes müssen
vorab mit dem deutschen Gastinstitut abgestimmt werden.
Stipendienleistungen
Die Aufenthaltskosten der ausländischen Wissenschaftler übernimmt
der DAAD, die Reisekosten müssen von der Partnerinstitution
im Heimatland getragen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Eingeladen werden können ausländische promovierte Wissenschaftler
aus Ländern, mit denen ein solcher Wissenschaftleraustausch
im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen
Vereinbarungen vorgesehen ist.
Je nach Zuständigkeit und förderungspolitischen
Prioritäten der ausländischen Partner kann der Wissenschaftleraustausch
in einzelnen Programmen auf bestimmte Institutionen und/oder Disziplinen
begrenzt sein.
Bewerbungstermin
Nähere Informationen können bei den diplomatischen und
konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift)
und den DAAD-Außenstellen im Heimatland der Bewerber angefordert
werden. Auch die zuständigen Regionalreferate der DAAD-Geschäftsstelle
in Bonn geben hierzu Auskünfte.
Bewerbungsort
Nähere Informationen können bei den diplomatischen und
konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift)
und den DAAD-Außenstellen im Heimatland der Bewerber angefordert
werden. Auch die zuständigen Regionalreferate der DAAD-Geschäftsstelle
in Bonn geben hierzu Auskünfte.
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