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Studienaufenthalte ausländischer Wissenschaftler

Ziel
Der DAAD kann ausländische Wissenschaftler und Künstler zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt einladen.

Laufzeit
Die Dauer des Aufenthaltes kann 1 bis 3 Monate zu einem beliebigen Zeitpunkt betragen (wegen der Weihnachtszeit wird der Zeitraum vom 15. Dezember bis zum 15. Januar allerdings nicht empfohlen).

Stipendienleistungen
Es wird eine monatliche Stipendienrate gezahlt, deren Höhe vom akademischen Status des Bewerbers abhängt: Euro 1.840,- oder Euro 1.990,- , in Ausnahmefällen Euro 2.240,-. Für einige Länder werden Reisekosten übernommen oder Pauschalen gezahlt. Ab 1. Januar 2002 werden alle Beträge im Euro-Gegenwert ausgezahlt. Zusätzliche Mittel für begleitende Familienangehörige stehen nicht zur Verfügung.

Bewerbungsvoraussetzungen
Zu Studienaufenthalten können Wissenschaftler und Künstler eingeladen werden, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind. Das klar definierte Arbeits- und Forschungsvorhaben muss mit dem deutschen Gastinstitut oder Fachkollegen abgesprochen und die Absprache des inhaltlichen und zeitlichen Verlaufs des Studienaufenthaltes nachgewiesen sein. Künstler legen eine Betreuungszusage einer deutschen Kunst- bzw. Musikhochschule vor.

Ehemalige Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden.

Wiederholte Einladung derselben Person innerhalb von drei Jahren ist nicht möglich.

Besonderheiten
Die Wissenschaftler und Künstler können durch Vermittlung deutscher wissenschaftlicher Institute bzw. Kunst- und Musikhochschulen, der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, des DAAD oder auf eigene Initiative Anträge stellen.

Bewerbungstermin
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) und die DAAD-Außenstellen informieren im Heimatland der Bewerber auf Anfrage über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und über den genauen Termin für deren Abgabe.

Bewerbungsort
Alle Anträge werden über die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Anschrift) bzw. die DAAD-Außenstelle eingereicht.

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