Wiedereinladungen
Stipendien für ehemalige DAAD-Stipendiaten
Der DAAD bietet eine begrenzte Zahl von
Stipendien für ägyptische Hochschullehrer und Wissenschaftler
an, die früher mit einem DAAD-Jahresstipendium (Promotionsförderung,
Channel-Programm oder Vertiefung) in Deutschland studiert haben.
Die Stipendien dienen der weiteren wissenschaftlichen Qualifikation
der Ehemaligen und dem Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen
zwischen beiden Ländern. Die dazu vorgelegten Forschungsprojekte
sollten von prioritärer Bedeutung für die Entwicklung
der Forschung in Ägypten sein.
Bewerber müssen die Promotion vor
mindestens drei Jahren abgeschlossen haben und dürfen in den
letzten drei Jahren kein DAAD-Stipendium erhalten haben.
Weitere Voraussetzungen sind:
a) Vorlage eines Lebenslauf mit Angabe der Telefonnummer/E-Mail
b) Vorlage einer wissenschaftliche Reputation (Publikationsliste)
c) Vorlage eines präzisen Forschungsplanes (mindestens 2 Seiten)
d) Korrespondenz mit deutschen Kollegen, aus der die Kooperationsbereitschaft
im Rahmen des vorgeschlagenen Projektes erkennbar wird. (Bitte fügen
Sie die Arbeitsplatzzusage dem Antrag hei.)
Anträge für das Programm Wiedereinladung"
können bis zum 1. November jeden Jahres auf entsprechenden
DAAD-Formularen bei der DAAD-Außenstelle Kairo eingereicht
werden. Dem Antrag müssen alle obengenannten Unterlagen in
doppelter Ausführung, im Format DIN A4 und in obengenannten
Reihenfolge beigefügt werden. Es können nur vollständig
ausgefüllte und rechtzeitig eingereichte Anträge bearbeitet
werden. Für unvollständige Bewerbung werden nicht bearbeitet.
Das Stipendium besteht aus einer monatlichen
Zuwendung zwischen 1.840.- bis 1.990,- Euro und einer Reisekostenpauschale
für die internationalen Reisekosten. Das Stipendium kann für
einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten verliehen werden. Verlängerungen
sind ausgeschlossen. Die Länge des beantragten Zeitraumes muss
in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem geplanten Forschungsvorhaben
stehen.
Aufgrund der begrenzten Mittel, die dem
DAAD für dieses Programm zur Verfügung stehen, können
nur wenige Anträge unterstützt werden. Antragssteller
werden in der Regel im April/Mai durch die Außenstelle über
das Auswahlergebnis informiert.
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