Aktuell
 
Unsere Partner

Spezialseiten
   Studieren in Deutschland
 
Hochschulpartnerschaften

Ziel
Im Rahmen von Hochschulpartnerschaften bestehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten für ausländische Hochschulangehörige. Diese Partnerschaften beruhen in der Regel auf formalen Vereinbarungen zwischen zwei Hochschulen bzw. deren Leitung und sehen langfristige Maßnahmen des Austausches und der Zusammenarbeit vor. Einzelheiten der akademischen Zusammenarbeit sowie des Austausches von Studierenden, Lehrenden und Forschern sind in diesen Kooperationsvereinbarungen geregelt, die auch die Finanzierungszuständigkeiten definieren.

Die deutschen Hochschulen verfügen über verschiedene Quellen zur materiellen Unterstützung von Partnerschaften.

Interessenten sollten sich also an ihrer Heimathochschule erkundigen, ob feste Partnerschaften mit deutschen Hochschulen bestehen, in deren Rahmen ein Aufenthalt in Deutschland finanziert werden kann.

Die Förderung einer Hochschulpartnerschaft schließt nicht eine Bewerbung für die Programme „Projektbezogener Personenaustausch" und „Bilateraler Wissenschaftleraustausch” aus.

Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern
Mit der Unterstützung der Hochschulpartnerschaften soll die Entwicklungszusammenarbeit im Hochschulbereich neue Impulse erhalten und gestärkt werden. Im Einzelnen werden folgende Ziele angestrebt:

1. Die (weitere) Qualifizierung der Hochschulen in Entwicklungsländern in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Hochschulmanagement ("institutional development"); dabei soll insbesondere eine innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen, zum Beispiel durch gemeinsame Curriculumentwicklung, erzielt werden.
2. Die Fortbildung und die Förderung von internationalen Kooperationserfahrungen der beteiligten Hochschulangehörigen in den Entwicklungsländern (Professoren, Mittelbau, Graduierte, Studierende)
3. Die Verstetigung von Partnerschaften (ermöglicht durch mehrjährige Bewilligungszeiträume), die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung erlaubt
4. Die Schaffung von Netzwerken zwischen deutschen Hochschulen und ihren Partnereinrichtungen
5. Die stärkere Sensibilisierung der deutschen Hochschulen und ihrer Angehörigen für entwicklungspolitische Probleme und die Förderung ihrer Bereitschaft zu partnerschaftlichem Engagement. Hierbei sollen die Kenntnisse über die Bedürfnisse und die Besonderheiten in Entwicklungsländern vermehrt werden; durch die Weitergabe dieser Erfahrungen an die Studierenden kann die aktuelle und künftige Expertenbasis verbreitert werden

Laufzeit
Der Förderungszeitraum pro Antrag beträgt maximal vier Jahre.

Stipendienleistungen
Die Förderung zielt in erster Linie auf den partnerschaftsbezogenen Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus, Graduierten (zum Beispiel Doktoranden) und Studierenden.

Die Förderungsleistung des DAAD stellt einen Zuschuss zur Finanzierungslücke zwischen Gesamtbedarf und Beiträgen der Partnerschaftsbeteiligten dar.

Die Höchstsumme der Förderung beträgt DM 30.000,-/Euro 15.338,70 pro Jahr. Im Falle von Dreieckskooperationen (1 Nord-, 2 Südpartner) kann das Fördervolumen um bis zu DM 15.000,-/Euro 7.669,35 pro Jahr aufgestockt werden.

Der DAAD bezuschusst, wie in seinen anderen Programmen auch, im Wesentlichen die Mobilitätskosten.

Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Reisekosten bis zur Gasthochschule, die empfangende die Aufenthaltskosten und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen Reisekosten im Gastland.

Bewerbungsvoraussetzungen
Förderungsanträge für die Durchführung von Austauschmaßnahmen im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen können gestellt werden, wenn zwischen den jeweiligen Partnerhochschulen bzw. zwischen einzelnen oder mehreren Fakultäten entsprechende schriftliche Vereinbarungen mit konkreten, in der Regel mehrjährigen Arbeitsplänen geschlossen worden sind.

Besonderheiten
Anträge müssen von der deutschen Partneruniversität über das Rektorat beim DAAD eingereicht werden.

Bewerbungstermin
15. April eines jeden Jahres. Die Ausschreibung erfolgt über die Akademischen Auslandsämter der Universitäten und Fachhochschulen und parallel über die Rektorate.

Bewerbungsort
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 412
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn

Download als PDF-Dokument (13 K)