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Hochschulpartnerschaften
Ziel
Im Rahmen von Hochschulpartnerschaften bestehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten
für ausländische Hochschulangehörige. Diese Partnerschaften
beruhen in der Regel auf formalen Vereinbarungen zwischen zwei Hochschulen
bzw. deren Leitung und sehen langfristige Maßnahmen des Austausches
und der Zusammenarbeit vor. Einzelheiten der akademischen Zusammenarbeit
sowie des Austausches von Studierenden, Lehrenden und Forschern
sind in diesen Kooperationsvereinbarungen geregelt, die auch die
Finanzierungszuständigkeiten definieren.
Die deutschen Hochschulen verfügen
über verschiedene Quellen zur materiellen Unterstützung
von Partnerschaften.
Interessenten sollten sich also an ihrer
Heimathochschule erkundigen, ob feste Partnerschaften mit deutschen
Hochschulen bestehen, in deren Rahmen ein Aufenthalt in Deutschland
finanziert werden kann.
Die Förderung einer Hochschulpartnerschaft
schließt nicht eine Bewerbung für die Programme Projektbezogener
Personenaustausch" und Bilateraler Wissenschaftleraustausch
aus.
Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen
in Entwicklungsländern
Mit der Unterstützung der Hochschulpartnerschaften soll die
Entwicklungszusammenarbeit im Hochschulbereich neue Impulse erhalten
und gestärkt werden. Im Einzelnen werden folgende Ziele angestrebt:
1. Die (weitere) Qualifizierung der Hochschulen
in Entwicklungsländern in Lehre, Forschung, Dienstleistung
und Hochschulmanagement ("institutional development");
dabei soll insbesondere eine innovative Wirkung und nachhaltige
strukturelle Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen, zum
Beispiel durch gemeinsame Curriculumentwicklung, erzielt werden.
2. Die Fortbildung und die Förderung von internationalen Kooperationserfahrungen
der beteiligten Hochschulangehörigen in den Entwicklungsländern
(Professoren, Mittelbau, Graduierte, Studierende)
3. Die Verstetigung von Partnerschaften (ermöglicht durch mehrjährige
Bewilligungszeiträume), die eine längerfristig angelegte
institutionelle Bindung erlaubt
4. Die Schaffung von Netzwerken zwischen deutschen Hochschulen und
ihren Partnereinrichtungen
5. Die stärkere Sensibilisierung der deutschen Hochschulen
und ihrer Angehörigen für entwicklungspolitische Probleme
und die Förderung ihrer Bereitschaft zu partnerschaftlichem
Engagement. Hierbei sollen die Kenntnisse über die Bedürfnisse
und die Besonderheiten in Entwicklungsländern vermehrt werden;
durch die Weitergabe dieser Erfahrungen an die Studierenden kann
die aktuelle und künftige Expertenbasis verbreitert werden
Laufzeit
Der Förderungszeitraum pro Antrag beträgt maximal vier
Jahre.
Stipendienleistungen
Die Förderung zielt in erster Linie auf den partnerschaftsbezogenen
Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus,
Graduierten (zum Beispiel Doktoranden) und Studierenden.
Die Förderungsleistung des DAAD stellt
einen Zuschuss zur Finanzierungslücke zwischen Gesamtbedarf
und Beiträgen der Partnerschaftsbeteiligten dar.
Die Höchstsumme der Förderung
beträgt DM 30.000,-/Euro 15.338,70 pro Jahr. Im Falle von Dreieckskooperationen
(1 Nord-, 2 Südpartner) kann das Fördervolumen um bis
zu DM 15.000,-/Euro 7.669,35 pro Jahr aufgestockt werden.
Der DAAD bezuschusst, wie in seinen anderen
Programmen auch, im Wesentlichen die Mobilitätskosten.
Grundsätzlich trägt die entsendende
Seite die Reisekosten bis zur Gasthochschule, die empfangende die
Aufenthaltskosten und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen
Reisekosten im Gastland.
Bewerbungsvoraussetzungen
Förderungsanträge für die Durchführung von Austauschmaßnahmen
im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen können gestellt
werden, wenn zwischen den jeweiligen Partnerhochschulen bzw. zwischen
einzelnen oder mehreren Fakultäten entsprechende schriftliche
Vereinbarungen mit konkreten, in der Regel mehrjährigen Arbeitsplänen
geschlossen worden sind.
Besonderheiten
Anträge müssen von der deutschen Partneruniversität
über das Rektorat beim DAAD eingereicht werden.
Bewerbungstermin
15. April eines jeden Jahres. Die Ausschreibung erfolgt über
die Akademischen Auslandsämter der Universitäten und Fachhochschulen
und parallel über die Rektorate.
Bewerbungsort
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 412
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
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